Ehrenordnung TSV Buchenberg e.V.
1. Vereinsmitglieder und andere Personen können für besondere Verdienste wie folgt geehrt werden:
1.1. Ehrungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
a. Ehrenbrief für ehrenamtliche Tätigkeiten bis 5 Jahre
b. Ehrennadel in Bronze nach 5 Jahren ehrenamtliche Tätigkeit
c. Ehrennadel in Silber nach 10 Jahren ehrenamtliche Tätigkeit
d. Ehrennadel in Gold nach 15 Jahren ehrenamtliche Tätigkeit
e. Ehrenplakette in Bronze nach 20 Jahren ehrenamtliche Tätigkeit (erstmals 2010)
f. Ehrenplakette in Silber nach 25 Jahren ehrenamtliche Tätigkeit (erstmals voraussichtlich 2015)
g. Ehrenplakette in Gold nach 30 Jahren ehrenamtliche Tätigkeit (erstmals voraussichtlich 2020)
1.2 Ehrungen aufgrund der Vereinszugehörigkeit
Nach 40, 50, 60 oder 70 Jahren Vereinszugehörigkeit erhalten Mitglieder eine Urkunde.
1.3. Mitgliederehrung auf Grund des Alters:
Zu jedem runden Geburtstag ab dem 60. Lebensjahr erhält das Mitglied eine Glückwunschkarte, ab dem 80. Geburtstag zusätzlich ein Präsent.
Verdiente Mitglieder, sowie Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter können bereits ab dem 50. Geburtstag eine Karte und ein Präsent erhalten.
1.4. Ehrungen für besondere Verdienste/sportliche Leistungen:
Ein Mitglied/eine Mannschaft kann aufgrund besonderer Verdienste/sportliche Leistungen für den Verein geehrt werden. Über die Art der Ehrung entscheidet der Ehrenausschuss im Einzelfall.
1.5. Ehrentitel und -mitgliedschaft:
a. Ehrenvorsitzende(r)
b. Ehrenmitglied
Der Ehrenausschuss kann in Anerkennung langjähriger besonderer Verdienste eine(n) Vorsitzende(n) nach seinem Ausscheiden aus dem Amt zur/zum Ehrenvorsitzenden ernennen.
Ebenso können verdiente Mitglieder, die sich um die Entwicklung des Vereins besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Mit der Ernennung zu Ehrenmitgliedern kann verdienten Persönlichkeiten des Vereins für ihr herausragendes, langjähriges Engagement bzw. Freunden und Förderern des TSV Buchenberg e.V. für ihre besondere Unterstützung gedankt werden.
Bei der Vergabe von Ehrentiteln und –mitgliedschaften ist ein strenger Maßstab anzusetzen und einzuhalten. Die Ernennungen erfolgen jeweils durch Ehrenurkunde.
1.6. Totenehrung:
Bei Todesfällen obliegt es dem Vorstand, eine Totenehrung, still oder öffentlich, vorzunehmen.
2. Vorschlagswesen
Vorschläge und Anträge auf Ehrungen sind rechtzeitig vor der jeweiligen Jahreshauptversammlung/dem jeweiligen Festakt über die Abteilungsleitungen oder direkt beim Ehrenausschuss einzureichen. Vorschlags- bzw. antragsberechtigt sind alle Vereinsmitglieder des TSV Buchenberg.
3. Entscheidung
Die Entscheidung über die Ehrung eines Mitglieds oder einer anderen Person nach den Nummern 1.1, 1.4 und 1.5 dieser Ehrenordnung obliegt dem Ehrenausschuss. Dieser setzt sich aus dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem jeweils betroffenen Abteilungsleiter zusammen.
4. Durchführung
Die Ehrungen nach Nummern 1.1, 1.2, 1.4 und 1.5 werden durch die/den 1. Vorsitzende/n oder durch eine von ihm beauftragte Person (Mitglied der Vorstandschaft) vorgenommen.
Die Ehrungen nach Nummer 1.1 können nur stufenweise erfolgen, Ausnahme b., hier ist kein Ehrenbrief vorher erforderlich. Die Ehrungen erfolgen nur alle 5 Jahre im Rahmen von Festakten zu Vereinsjubiläen oder Jahreshauptversammlungen. Die zu ehrenden Mitglieder/Personen sind hierzu rechtzeitig schriftlich einzuladen. Ist es der zu ehrenden Person nicht möglich, die Veranstaltung zu besuchen oder einen Vertreter zu entsenden, so sind die Ehrenbeweise über den jeweiligen Abteilungsleiter nachzureichen. Die Ehrungen nach 1.1 sollen nicht an Sponsoren vergeben werden!
Die Ehrungen nach Nummer 1.4 finden zu besonderen Anlässen statt und sind zeitnah zu den besonderen Verdiensten/sportlichen Leistungen durchzuführen.
Die Ehrungen nach Nummer 1.2 und 1.5 finden in der Regel anlässlich der Jahreshauptversammlung oder bei besonderen Vereinsanlässen (z.B. Jubiläen) statt.
5. Besonderheiten für Ehrenvorsitzende und -mitglieder
Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder haben keinen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Sie sind berechtigt an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen. Andere Personen, welche nicht (mehr) Mitglied im Verein sind, aber zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernannt wurden, besitzen keinerlei Stimmrechte bei Abstimmungen im Verein.
6. Aberkennung
Für die Aberkennung von Ehrentiteln (Ehrenmitglied oder -vorstand) gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer normalen Mitgliedschaft. Wird ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen, verliert es automatisch alle Ehrentitel.
7. Inkrafttretung
Die Ehrenordnung tritt nach Genehmigung durch die Vorstandschaft des Vereins am 11.05.2015 in Kraft. Frühere Ehrenordnungen verlieren mit dem gleichen Datum ihre Gültigkeit. Ehrungen/Ehrentitel aufgrund früherer Ehrenordnungen des TSV Buchenberg e.V. behalten aber ihre Gültigkeit.
Buchenberg, 11.05.2015
gez. Thomas Bernhard, 1. Vors., Peter Hofmann, 2. Vors., Jeanette Frey, 3. Vors.
gez. Sonja Ruepp, Schriftführerin
gez. Josef Baldauf, 1. Kassier, Michael Maidel, 2. Kassier, Sibylle Sigel, 3. Kassier