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Coronavirus: +++ Wiederaufnahme des Sportbetriebs +++ Hauptverein


Liebe Mitglieder im TSV Buchenberg e.V.,

ab kommendem Montag, den 11. Mai 2020, wird Sport und Training in Sportvereinen teilweise wieder möglich sein. Nach wie vor ist der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen zwar untersagt, aber eben mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich. Bitte beachtet hierfür genau die Richtlinien und Hygiene- und Desinfektionsvorschriften und -maßnahmen (siehe unten).

Leider ist Mannschaftssport und Mannschaftstraining weiterhin nicht möglich. So können z.B. die Fußballer auch weiterhin nicht auf ihre Sportanlage. Der Bayerische Fußballverband hat den Spielbetrieb bis Ende August komplett eingestellt. Demzufolge wäre auch eine Teilnahme unserer Abteilung Fußball bei unserem geplanten Sportfest zum 50-jährigen Jubiläum am 25. Juli nicht möglich.

Aus Solidarität mit allen Abteilungen und mit allen Sportlerinnen und Sportlern im TSV haben wir uns deshalb entschlossen, auch unser Sportfest vorerst abzusagen. Alles läuft aktuell darauf hinaus, dass wir sowohl unseren Festakt als auch unser Sportfest schlicht um genau ein Jahr verschieben. Neue Termine werden gesucht und Euch zeitnah mitgeteilt.


Wir sind voller Hoffnung, dass unter den gegebenen Voraussetzungen der Sport im gemeinsamen Miteinander nach und nach wieder erfolgreich anläuft und durchgeführt wird. Ebenso, dass weitere Lockerungen stetig folgen. Bitte haltet Euch deshalb an folgende Vorgaben und Maßnahmen (Auszug aus dem offiziellen Schreiben des BLSV vom 8. Mai 2020): 

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
  • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
  • kontaktfreie Durchführung
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer. 
Außerdem sind Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen. Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt, dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Bitte informiert Euch über die Datails auf den Seiten des BLSV unter https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/.

Sportliche Grüße, viel Vergnügen, und bleibt gesund!

Marc Murschhauser, 1. Vorsitzender
im Namen der gesamten Vorstandschaft




 
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