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Coronavirus: +++ ... aber nicht wie geplant! +++ Hauptverein


Da die Infektionszahlen in Bayern, insbesondere auch im Oberallgäu, steigen, werden die weiteren Öffnungsschritte, die in § 27 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 22. März 2021 vorgesehen waren, gestoppt. 

Das bedeutet, dass derzeit all das gilt, was seit dem 8. März 2021 gegolten hat. Der BLSV hat deswegen auch seine Regelungsübersicht aktualisiert. 

Es bleibt abzuwarten, was am kommenden Montag die Bund-Länder-Beratungen ergeben. Wir werden Euch bei etwaigen bedeutenden Änderungen und Maßnahmen informieren. 

Haltet durch! Und bleibt gesund!
Eure Vorstandschaft


Aktuelle Bestimmungen ab 22. März 2021

Aktuelle Bestimmungen ab 22. März 2021




 
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